Die Rürup Rente ist eine private Altersvorsorge. Sie ist besonders für alle Selbstständigen mit hoher Steuerlast oder Angestellte, deren Einkommen weit über der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung liegt, interessant. Der Staat subventioniert die freiwillige Altersvorsorge durch einen steuermindernden Sonderausgabenabzug.
Die Rürup Rente basiert auf dem Prinzip des Kapitaldeckungsverfahrens. Die eingezahlten Beträge werden hierbei am Kapitalmarkt angelegt und so für jeden Versicherten eine Deckungskapital gebildet, welches die zu zahlenden Leistungen abdeckt. Die am Kapitalmarkt erwirtschaftete Verzinsung wird dabei ebenfall bei der zu zahlenden Leistung berücksichtigt. Die Beiträge zur Rürup Rente sind im Rahmen der gesetzlichen Höchstbeträge (ab 2005 Alleinstehend 12.000,- Euro und zusammenveranlagte Verheiratete 24.000 Euro) als Sonderausgaben absetzbar wenn die Rentenzahlungen erst am dem 60. Lebensjahr beginnen, die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag nicht vererbbar, nicht beleihbar, nicht veräußerbar, nicht kapitalisierbar sind und wenn der Versicherungsvertrag nur die Zahlung einer monatlichen lebenslangen Leibrente vosieht.
Die Beiträge zur Rürup Rente können ab dem Jahr 2005 mit 60% steuerlich abgesetzt werden, danach jährlich in 2-Prozent-Schritten steigend bis zu 100%. Die Höchstwerte werden ebenfalls analog jährlich angepasst.
Schlussendlich unterscheiden sich gute von schlechten Produkten in der Rentabilität. Bei der klassische Rentenversicherung erhält man eine x-prozentige Mindestverzinsung und darüber hinaus eine nicht garantierte, variable Überschussbeteiligung. Bei fondsorientierten Anlageformen beruht die Rendite aus den realen Wertentwicklungen der Fondsdepots. Hier werden meist die höchsten Renditen versprochen. Bei allen Produkten sollte man zur Ermittlung der Renditen die Abschluss- und Verwaltungskosten mit berücksichtigen. Auch das nicht unerheblich höhere Risiko bei Fondsprodukten sollte nicht vernachlässigt werden. Darüber hinaus sollte vor Abschluß eines Vertrages ein Steuerberater zu Rate gezogen werden, denn die Attraktivität der Rürup Rente hängt stark vom Erhalt der steuerlichen Vergünstigungen (abzugfähigen Sonderausgaben) ab.
Produkte, welche auf der Rürup Rente basieren, werden von Banken, Versicherungsunternehmen oder Investmentfonds-Gesellschaften angeboten. Die Rentenleistung aus der Rürup-Rente ist steuerpflichtig. Im ersten Rentenbezugsjahr ist die gezahlte Rente steuerfrei. Dieser steuerfreie Anteil sinkt bis 2020 jährlich um 2% und danach um 1% ab, bis 2040 Leistungen aus der Rürup Rente voll steuerpflichtig wird. Die Ruerup Rente ist weder pfändbar noch wird sie bei der Berechnung zum Arbeitslosengeld II (Hartz 4 Gesetz) berücksichtigt.