Die gesetzliche Rente ist seit Inkrafttreten des Alterseinkünftegesetz steuerpflichtig. Ab dem Jahr 2005 werden Renten abzüglich der Versorgungsfreibeträge mit 50% besteuert, danach jährlich in 2-Prozent-Schritten steigend und ab 2020 in 1%-Schritten bis im Jahr 2040 auf 100%.
Die Riester Rente ist komplett steuerpflichtig. Darüber hinaus kann diese Rente nicht in Form einer Kapitalabfindung ausgezahlt werden. Der Gesetzgeber schreibt für die Riester Rente eine lebenslange Rentenzahlung vor.
Die Rürup-Rente ist steuerpflichtig. Der zu versteuernde Anteil ist abhängig von Beginn der Rentenzahlung und gilt dann für den Rentenempfänger auf Lebenszeit. Mit Beginn der Rentenzahlung in 2005 werden Renten mit 50% besteuert, danach jährlich in 2-Prozent-Schritten steigend und ab 2020 in 1%-Schritten bis im Jahr 2040 auf 100%.
Kursgewinne bei Aktienfond sind steuerfrei, wenn die Aktien bzw. Wertpapiere mindestens ein Jahr im Depot bleiben. Die Dividenden sind zu 50% zu versteuern.
Auszahlungen von Kapitallebens- versicherungen, welche vor 2005 abgeschlossen wurden, sind steuerfrei. Bei Verträgen ab 2005 ist nur das eingezahlte Kapital steuerfrei, Erträge müssen voll versteuert werden und die Beiträge sind nicht mehr als Sonderausgaben absetzbar.
Auszahlungen von Risikolebens- versicherungen an die Hinterbliebenen sind steuerfrei.
Renten oder Kapitalauszahlungen von Direktversicherungen z.B. der betrieblichen Altersvorsorge sind bei Abschluß der Verträge ab 2005 voll steuerpflichtig. Bei früher abgeschlossenen Verträgen gelten noch die alten Steuervorteile.